Infos zu Studienablauf, Inskription, Prüfungen …
Liebe RomanistInnen,

das Vizerektorat für Lehre hat für euch folgende studienrelevanten Fragen beantwortet:

1. Pflicht zur Weitermeldung:
Sie sind verpflichtet die Fortsetzung des Studiums der Universität, an der die Zulassung zu einem Studium besteht, jedes Semester während der allgemeinen Zulassungsfrist oder der Nachfrist zu melden. Dies erfolgt durch Überweisung des vorgeschriebenen Beitrages (sh. PLUSonline > Visitenkarte > Studienbeitragsstatus). Bitte verwenden Sie jedenfalls die dort angeführte aktuelle Kundendatennummer. Andernfalls wird Ihre Zahlung einem vergangenen Semester zugebucht und daher keine Inskription ausgelöst.

Erst der korrekte Eingang Ihrer Zahlung löst automatisch die Inskription aus. Berücksichtigen Sie deshalb die Zeit der Zahlungsüberweisung bis zum Einlangen des vorgeschriebenen Beitrages (sh. Universitätshomepage > Studieren > Studienorganisation > Studienbeitrag > Zahlungsweg). Eine „manuelle Freischaltung“, wie sie oftmals gerade zu Beginn der Lehrveranstaltungsanmeldung von der Serviceeinrichtung Studium gefordert wird, ist nicht möglich.


2. Pflicht zur Abmeldung bei Inaktivität:
Sie sind verpflichtet sich bei vorhersehbarer Studieninaktivität zeitgerecht vom Studium abzumelden (sh. Universitätshomepage > Studieren > Studienorganisation > Studium Aktuell > Administratives). Während der Zeit der Beurlaubung bzw. nach Exmatrikulation ist keine Lehrveranstaltungs- und Prüfungsteilnahme sowie keine Beurteilung wissenschaftlicher Arbeiten mehr möglich.


3. Studienstatus in PLUSonline - Zahlungsweg:
Bitte überprüfen Sie immer einige Tage nach Bezahlung Ihrer Studiengebühr bzw. Ihres ÖH-Beitrages auf Ihrer Visitenkarte in PLUSonline unter „Studienbeitragsstatus“, ob Ihr Studienbeitrag bzw. Ihr ÖH-Beitrag auch eingelangt ist und richtig verbucht wurde. Nur richtig verbuchte Beträge führen zu einer gültigen Inskription. Leider kommt es immer wieder vor, dass unvollständig ausgefüllte Einzahlungsbelege nicht eindeutig zugeordnet werden können. Berücksichtigen Sie jedenfalls den Zahlungsweg Eilüberweisungen verkürzen diesen Weg nicht wesentlich. Die Überweisung der vorgeschriebenen Beträge ist für das Sommersemester bereits ab Mitte Jänner und für das Wintersemester bereits ab Mitte Juli möglich.


4. Überprüfung Ihrer Daten:
Überprüfen Sie bitte - insbesondere nach Studienzulassungen und Änderungen Ihrer Studien - in Ihrer Visitenkarte bzw. anhand Ihres Studienblattausdruckes die von der Serviceeinrichtung Studium durchgeführten datentechnischen Änderungen. Korrekturen können ausschließlich nur bis zum Ende der Nachfrist des aktuellen Semesters vorgenommen werden. Eine nachträgliche Sanierung entgegen den gesetzlichen Bestimmungen ist nicht möglich.


5. Namensänderungen sowie Adressänderungen müssen gemäß § 59 Abs. 2, UG 2002 i.d.g.F. unverzüglich der Universität bekanntgegeben werden.
Für Adressänderungen steht den Studierenden diesbezügliche eine Funktion im PLUSonline auf der Visitenkarte zur Verfügung.
Klicken Sie hierfür auf „Studien-/Heimatadresse“.


6. Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP):
Bitte beachten Sie die in Ihrem Curriculum angegebenen Lehrveranstaltungen der STEOP. Die positive Absolvierung dieser Lehrveranstaltungen ist verpflichtend für alle weiteren Lehrveranstaltungen. Sie können zwar andere Lehrveranstaltungen besuchen, ein Abschluss dieser Lehrveranstaltungen ist jedoch erst möglich, wenn die STEOP-Lehrveranstaltungen positiv abgeschlossen wurden.


7. Anmeldung zu Prüfungen und Lehrveranstaltungen allgemein:
Die Anmeldung zu Prüfungen bzw. Lehrveranstaltungen setzt jedenfalls den Eingang des vorgeschriebenen Beitrages voraus. Bitte achten Sie bei der Anmeldung zu Prüfungen und auch bei der Anmeldung zu Lehrveranstaltungen unbedingt darauf, für welches Studium die Anmeldung gelten soll. Wenn eine Lehrveranstaltung in mehr als einem Ihrer Studien Pflicht ist, wird sie in allen relevanten Studien anerkannt.


8. Anmeldung zu Vorlesungen:
Die Anmeldung zu Vorlesungen ist zwar nicht verpflichtend, bietet Ihnen jedoch eine Vielzahl an Vorteilen (Eintragung der Termine im Kalender auf Ihrer Visitenkarte, Verständigung über abgesagte Termine und Terminverschiebungen per email, etc. etc.). Wir empfehlen daher, dass Sie sich auch für Vorlesungen in PLUSonline anmelden. Sollte für eine Vorlesung ein Blackboard-Kurs existieren, ist der Zugang nur nach Anmeldung zur betreffenden Lehrveranstaltung in PLUSonline möglich.
Vorlesungsprüfungen können jedoch auch ohne Anmeldung zur Lehrveranstaltung selbst absolviert werden, sofern die eventuell in den Curricula festgesetzten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt wurden.


9. Anmeldung zu prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (in der Regel alle LV-Typen mit Ausnahme von Vorlesungen):
Sie müssen sich für alle prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen verpflichtend anmelden! Dabei können die Anmeldeformalitäten in den einzelnen Fachbereichen/Studienrichtungen unterschiedlich sein (z.B. Anmeldung ausschließlich über PLUSonline, Anmeldung im Sekretariat, Anmeldung beim Vorbesprechungstermin …).


10. Abbruch von prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen:
Gemäß § 19 (5) der Satzung der Universität Salzburg gilt: Bei Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter hat die verbindliche Anmeldung bis zum zweiten Lehrveranstaltungstermin zu erfolgen. Ab dem dritten Lehrveranstaltungstermin gilt das Fernbleiben ohne wichtigen Grund als Prüfungsabbruch und wird daher negativ beurteilt. Vorlesungen sind von dieser Regelung jedoch nicht betroffen.


11. Abmeldung von Prüfungen:
Sollten Sie sich bei einer Prüfung angemeldet haben, bitten wir Sie, falls Sie doch nicht teilnehmen möchten, sich fristgerecht abzumelden. Innerhalb der jeweils festgesetzten Frist entstehen Ihnen dadurch keine Nachteile. Da gerade bei größeren Prüfungen oftmals Wartelisten bestehen und die Prüfungen auch bzgl. Raumreservierung und Herstellung der Prüfungsunterlagen organisiert werden müssen, wird die Einführung rechtlicher Schritte überlegt, sollten Sie unentschuldigt bei einer Prüfung fernbleiben.


12. Prüfungsvoraussetzungen:
Die im betreffenden Curriculum definierten Prüfungsvoraussetzungen gelten in jedem Fall, auch wenn Sie in PLUSonline vorerst zur Teilnahme an der betreffenden Lehrveranstaltung zugelassen wurden. Dies gilt sowohl für prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen als auch für Vorlesungen.


13. Wiederholung von negativ beurteilten prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen:
Aus gegebenem Anlass möchten wir auch auf folgende Bestimmung der Satzung der Universität Salzburg hinweisen:
§ 14. (1) In Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter erfolgt die Beurteilung nicht auf Grund eines einzigen Prüfungsaktes am Ende der Lehrveranstaltung, sondern aufgrund regelmäßiger schriftlicher oder mündlicher Beiträge der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Art und Ausmaß der zu erbringenden Beiträge werden von der Leiterin oder vom Leiter der Lehrveranstaltung festgelegt. Bei negativer Beurteilung der Lehrveranstaltung ist die gesamte Lehrveranstaltung zu wiederholen.


14. Wiederholen von bereits positiv absolvierten Lehrveranstaltungsprüfungen:
Studierende sind berechtigt, positiv beurteilte Prüfungen bis sechs Monate nach der Ablegung, jedoch längstens bis zum Abschluss des betreffenden Studienabschnittes oder bis zum Abschluss des betreffenden Studiums einmal zu wiederholen (§ 77 (1) UG 2002 i.d.g.F.). Dabei zählt jeweils das Datum der Zeugnisausstellung. Bedenken Sie bitte, dass man sich bei Prüfungswiederholungen auch verschlechtern kann. Es zählt immer die Note der zuletzt absolvierten Prüfung.
Prüfungswiederholungen werden unabhängig vom Studium, in dem sie absolviert wurden, zusammengezählt. Ein wiederholter Prüfungsantritt unter einem anderen Studium erhöht also nicht die Anzahl der zulässigen Wiederholungsmöglichkeiten.


15. Vorziehen von Studienleistungen:
Diverse Studienpläne/Curricula enthalten Bestimmungen, die das Vorziehen von Studienleistungen in einen früheren Studienabschnitt regeln. Wenn die Bestimmungen der Curricula nicht eingehalten werden, können bei Überschreitung der vorziehbaren Stunden Probleme bei der LV-Anmeldung und der Noteneingabe entstehen. Das Vorziehen von Master-Lehrveranstaltungen in das Bachelorstudium ist nach dem Gesetz grundsätzlich nicht zulässig.


16. Mündliche Prüfungen:
Es wird darauf hingewiesen, dass mündliche Prüfungen öffentlich sind (§ 79 (2) UG 2002 i.d.g.F.: „Mündliche Prüfungen sind öffentlich. Es ist zulässig, den Zutritt erforderlichenfalls auf eine den räumlichen Verhältnissen entsprechende Anzahl von Personen zu beschränken.“)


17. Studienergänzungen:
Sollten Sie im Rahmen der Freien Wahlfächer eine Studienergänzung oder einen Studienschwerpunkt absolvieren, beachten Sie bitte, dass Lehrveranstaltungen, die im betreffenden Curriculum Pflicht sind, zwar im Rahmen der Studienergänzung anerkannt werden, nicht aber als freies Wahlfach angerechnet werden können. Eine doppelte Verwendung einer Lehrveranstaltung innerhalb eines Studiums ist nicht zulässig.


18. Universitäre Emailadresse:
Da Ihnen die Universität Salzburg per Email viele wichtige Informationen zusendet (Bestätigung der aktiven Inskription nach Zahlungseingang der Studiengebühren, Erinnerung an das Einzahlen noch offener Studiengebühren, Verständigung nach Eintragung von Noten von LV-Prüfungen, Absage/Verschiebung von Lehrveranstaltungsterminen etc. etc.) möchten wir Sie nochmals darauf hinweisen, dass Sie diese Informationen nur an Ihre universitären Emailadresse (vorname.nachname@stud.sbg.ac.at) erhalten. Sollten Sie eine andere Emailadresse verwenden, liegt das Risiko ausschließlich bei Ihnen, wenn Sie wichtige Informationen, die Ihr Studium betreffen, nicht bekommen!


19. Service für bereits Inskribierte:

Sie müssen nicht persönlich in die Serviceeinrichtung Studium kommen, wenn Sie


· eine Beurlaubung beantragen,
· eine Namensänderung (bitte entsprechende Urkunde beifügen) bekannt geben wollen,
· den Erlass / die Rückerstattung des Studienbeitrages beantragen,
· ein Studium ändern oder ein neues aufnehmen,
· auf eine neue Curriculumversion Ihres Studiums übertreten,
· eine Zusatzprüfung, beispielsweise Latein, abgelegt haben oder
· sich zur Sponsion oder Promotion anmelden.

Gehen Sie dabei wie folgt vor:

· Stellen Sie Ihren Antrag ausschließlich von Ihrer gesicherten universitären E-Mail-Adresse.
· Schreiben Sie an studium@sbg.ac.at.
· Hinsichtlich des Studienbeitrages schreiben Sie an studienbeitrag@sbg.ac.at.
· Fixe Bestandteile Ihres Antrages müssen sein:
Matrikelnummer, Familienname, Geburtsdatum und die Angabe, was Sie beantragen möchten.
· Sofern Formulare erforderlich sind, finden Sie diese auf der Universitätshomepage unter Studieren > Studienorganisation > Formulare.